Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat, die I. Änderungssatzung zur Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr der Stadt Meerbusch zu beschließen.


Aufgrund  entsprechender Nachfragen, ob die Gebühr für die missbräuchliche Alarmierung und die nicht bestimmungsgemäße oder missbräuchliche Auslösung einer Brandmeldeanlage wesentlich höher anzusetzen sei, erläutern Bürgermeister Spindler, Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage und Herr Bechert die rechtlichen Grundlagen. Für die Ermittlung einer Gebühr gelte das Kostendeckungsprinzip. Insofern könne eine Gebühr nicht willkürlich festgesetzt werden. Zudem trage sie keinen Strafcharakter.

 

Weitere Frage zur Einbeziehung möglicher Kostenbestandteile in die Gebührenermittlung werden von Herrn Bechert beantwortet. 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig