I. Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt als sofortige Maßnahme zur Begrenzung der LKW-Durchfahrtsverkehre und der damit verbundenen Belastungen,

 

das Verkehrszeichen 253 StVO: LKW-Durchfahrtsverbot mit dem Zusatzzeichen „Lieferverkehr frei““ vor den Einfahrten in Lank-Latum in den Bereichen

a. Schillerstraße – Kreisverkehr

b. Uerdinger Straße – Einfahrt aus Richtung Krefeld

c. Ossum – K1

d. und falls erforderlich, in weiteren Zufahrtsstraßen

aufzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

 

3

 

FDP

 

2

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

 

1

 

Fraktion DIE LINKE und Piraten

 

 

1

Gesamt:

10

6

1

 

 

II. Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt als sofortige Maßnahme zur Begrenzung der LKW-Durchfahrtsverkehre und der damit verbundenen Belastungen,

 

dass bereits in den Bereichen

a. Abfahrt A 44 – Meerbusch Lank / Strümp und

b. dem Kreisverkehr in Krefeld Gellep-Stratum (in Abstimmung mit der Stadt Krefeld)

auf die Durchfahrtsverbote hingewiesen werden soll.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

 

3

 

FDP

 

2

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

1

 

 

Fraktion DIE LINKE und Piraten

 

 

1

Gesamt:

11

5

1

 

 

III. Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt als sofortige Maßnahme zur Begrenzung der LKW-Durchfahrtsverkehre und der damit verbundenen Belastungen

 

die Kreispolizeibehörde aufzufordern, die Beachtung des Durchfahrtsverbotes regelmäßig zu überprüfen und Missachtungen zu ahnden.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

IV. Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt als sofortige Maßnahme zur Begrenzung der LKW-Durchfahrtsverkehre und der damit verbundenen Belastungen,

 

dass im Austausch mit Straßen NRW versucht werden soll, entsprechende Hinweise bereits auf der A 44 / A 57 anzubringen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

V. Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt weiterhin, dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften der Stadt Meerbusch zu empfehlen, in seiner Stellungnahme zum neuen Regionalplan die Bezirksregierung Düsseldorf aufzufordern, die Durchfahrt Meerbusch Lank-Latum, Uerdinger Straße, nicht mehr als überregional bedeutende Straße darzustellen.

 

Die Erfahrungen mit der neuen Verkehrsbeschränkung (auch zu den anderen Beschlüssen) sind nach angemessener Zeit (ein Jahr) auszuwerten und im Bedarfsfall weitere Maßnahmen zu prüfen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

3

 

 

FDP

 

 

2

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

 

1

 

Fraktion DIE LINKE und Piraten

1

 

 

Gesamt:

14

1

2

 

 

 


Ratsherr Gabernig fragt, warum das Verkehrszeichen „LKW-Durchfahrtsverbot mit dem Zusatzzeichen –Lieferverkehr frei“ nach den Diskussionen im Jahr 2011 zu diesem Thema nicht bereits aufgestellt wurde, falls es greifen könnte.

 

Für Ratsfrau Niegeloh ist nicht nachvollziehbar, was der vorliegende Antrag bewirken soll, da die früher vom Bau- und Umweltausschuss beschlossenen Maßnahmen so weit wie möglich bereits realisiert wurden. Die von der Verwaltung durchgeführten Maßnahmen seien vor dem Hintergrund des Verkehrsrechtes korrekt.

 

Der Vorsitzende hofft mit den im Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen auf bessere Kontrollmöglichkeiten durch die Polizei.

 

Die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begründen den Antrag. Auch auf anderen Autobahnen würde auf Durchfahrtsverbote hingewiesen. Manche Zulieferfirmen erkennen ohne weitere Hinweise nicht das Verbot und beschädigten bei dem erforderlichen Wendemanöver z. B. im Kreisverkehr an der Gonellastraße den Radweg. Da die bisherigen Maßnahmen nicht wie gewünscht Erfolg hatten, müssten weitere Möglichkeiten für eine Verbesserung ausprobiert werden. Die bisherige Ausschilderung sei missverständlich.

 

Für Ratsherrn Gabernig ist des wichtig, dass bei einer Darstellung im Regionalplan (siehe Nr. 5. des Antrages) die Verkehrsschilder nicht entfernt werden müssen.

 

Herr Deußen verweist zunächst auf die Beratungen und Beschlüsse des Bau- und Umweltausschusses in den vergangenen Jahren. Diese und den Schriftverkehr mit dem Landesbetrieb Straßen NRW wird er der Niederschrift als Anlage beifügen. Es sei ein einschlägiges Urteil der Bundesverwaltungsgerichtes zu berücksichtigen, wonach nur noch der gewerbliche Lieferverkehr zulässig wäre. Der private Liefer-, Anliegerverkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht müsste dann auch entsprechend durch die Polizei geahndet werden. Anhand einer Grafik erläutert er, dass der LKW-Verkehr z. B. vom Krefelder Hafen bei regelgerechtem Verhalten einen deutlich längeren strecken- und zeitmäßigen Weg in Kauf nehmen müsse, wenn er das Durchfahrtsverbot in Lank-Latum beachte sowie durch den Stau morgens in Richtung Köln und abends in Richtung Krefeld beeinträchtigt wird. Es beständen keine erfolgversprechenden Möglichkeiten, Fehlverhalten zu verhindern; außer natürlich durch polizeiliche Kontrollen. Dabei müsste jeder Lieferschein kontrolliert werden, um die Rechtmäßigkeit des Lieferverkehrs zu überprüfen. Auch wäre nicht außer Acht zu lassen, dass bei einem angesprochenen Umbau der Haltestellen der Uerdinger Straße z. B. der zweckgebundene Ausbau der Haltestelle Hülser Zuschussrückforderungen des Landes verursachen könne. Zudem kostet eine Umgestaltung der Haltestellen je nach individueller Lage 20.000 bis 40.000 €. Die jetzige Beschilderung ist rechtskräftig. Eine Änderung bedeute eine neue Allgemeinverfügung, gegen die das Rechtsmittel der Klage möglich sei. Eine Begründung für die beantragte Beschilderung, die gezielt einzelne Verkehrsarten ausschließt, ist der Straßenverkehrsbehörde nur schwer möglich. Die Beschränkung des zulässigen Gesamtgewichtes ist anhand des Straßenzustandes und der Ausbaubreite nicht begründbar. Ebenso existieren hier keine Umweltzonen bzw. Lärmaktionsplanungen, die eine solche Beschränkung des fließenden Verkehres rechtfertigen. Für diesen Sachverhalt hat die örtliche Straßenverkehrsbehörde zunächst die Sach- und Rechtslage zu prüfen.

 

Anmerkung der Schriftführerin: Die von Herrn Deußen erwähnten Unterlagen aus den vergangenen Jahren sind als Anlage dem öffentlichen Teil, teilweise dem nicht öffentlichen Teil  beigefügt.