Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt, die Gebührensätze nach § 4 der Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren beizubehalten und die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2013 im Jahr 2016 auszugleichen.

 


Ratsherr Jürgens berichtet aus dem Bau- und Umweltausschuss.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig