Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, die Gebührensätze nach § 4 der Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren beizubehalten und die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2013 im Jahr 2016 auszugleichen.
Ratsherr Jürgens berichtet aus dem Bau- und Umweltausschuss.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig