Beschluss:
Der Rat beschließt:
1.
Die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2015 wird auf
2,14 €/m3, die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2015 wird auf
0,94 €/m3 festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2015
wird Gegenstand des Beschlusses.
2.
Bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die
Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2013 zu 90%, das sind 298.430,40
€, kostenmindernd vorgetragen.
Aus der
Sonderrücklage für den Gebührenausgleich werden 83.648,40 € entnommen und
kostenmindernd eingesetzt.
3.
Bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühr
erfolgt aus der Überdeckung der Betriebskostenabrechnung 2012 ein
kostenmindernder Vortrag in Höhe von 40%, das sind 128.156,36 € und ein Vortrag
der bisher nicht verwendeten 50% des Überschusses der Betriebskostenabrechnung
2011, das sind 195.038,96 €. Gleichzeitig werden von der Unterdeckung der
Betriebskostenabrechnung 2013 50 %, das sind -25.758,72 €, kostensteigernd in
die Gebührenkalkulation 2015 vorgetragen.
Aus der
Sonderrücklage für den Gebührenausgleich werden 222.389,81 € entnommen und
kostenmindernd eingesetzt.
4.
Die Jahresgebühr für das Ablesen der Wasserzwischenzähler,
den Ersteinbau des Wasserzwischenzählers und die Zählerauswechslung im Rahmen
des Eichgesetzes wird auf 25,22 € festgesetzt.
5.
Die VI. Änderungssatzung zur Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008
(Anlage) wird beschlossen.
Ratsherr Jürgens berichtet aus dem Bau- und Umweltausschuss.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
23 |
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SPD |
10 |
|
|
FDP |
|
6 |
|
Bündnis
90 / Die Grünen |
6 |
|
|
UWG |
2 |
|
|
Die
Linke/Piratenpartei |
|
2 |
|
fraktionslos |
1 |
|
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Bürgermeisterin |
1 |
|
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Gesamt |
43 |
8 |
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