Beschluss:

 

Der Rat beschließt:

 

1.    Die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2015 wird auf 2,14 €/m3, die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2015 wird auf 0,94 €/m3 festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 wird Gegenstand des Beschlusses.

 

2.    Bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2013 zu 90%, das sind 298.430,40 €, kostenmindernd vorgetragen.

Aus der Sonderrücklage für den Gebührenausgleich werden 83.648,40 € entnommen und kostenmindernd eingesetzt.

 

3.    Bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühr erfolgt aus der Überdeckung der Betriebskostenabrechnung 2012 ein kostenmindernder Vortrag in Höhe von 40%, das sind 128.156,36 € und ein Vortrag der bisher nicht verwendeten 50% des Überschusses der Betriebskostenabrechnung 2011, das sind 195.038,96 €. Gleichzeitig werden von der Unterdeckung der Betriebskostenabrechnung 2013 50 %, das sind -25.758,72 €, kostensteigernd in die Gebührenkalkulation 2015 vorgetragen.

Aus der Sonderrücklage für den Gebührenausgleich werden 222.389,81 € entnommen und kostenmindernd eingesetzt.

 

4.    Die Jahresgebühr für das Ablesen der Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des Wasserzwischenzählers und die Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes wird auf 25,22 € festgesetzt.

 

5.    Die VI. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 (Anlage) wird beschlossen.

 


Ratsherr Jürgens berichtet aus dem Bau- und Umweltausschuss. 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

23

 

 

SPD

10

 

 

FDP

 

6

 

Bündnis 90 / Die Grünen

6

 

 

UWG

2

 

 

Die Linke/Piratenpartei

 

2

 

fraktionslos

1

 

 

Bürgermeisterin

1

 

 

Gesamt

43

8