Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Verwaltung in Abstimmung mit dem Rhein-Kreis Neuss als Straßenbaulastträger der K9 mit einer Prüfung möglicher Maßnahmen zur Entschleunigung des Verkehrs vor der Bushaltestelle Deichweg zu beauftragen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

Antrag der CDU-Fraktion

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, ob und wie die Bushaltestelle Deichweg an die frühere Stelle vor dem heutigen Feuerwehrgerätehaus oder an eine andere geeignete Stelle verlegt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

 

2

1

FDP

 

2

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

 

 

1

Fraktion DIE LINKE und Piraten

1

 

 

Gesamt:

11

4

2

 

 


Der Vorsitzende erteilt der anwesenden Petentin das Wort, die ihren Bürgerantrag erläutert.

 

Diese äußert ihr Unverständnis über die in der Beschlussvorlage dargestellte Verwaltungsmeinung. Für die Sicherheit der Kinder müssten Fahrbahnerhöhungen, mindestens jedoch zusätzliche Hinweisschilder für die Kraftfahrzeugfahrer, aufgestellt werden.

 

Ratsherr Radmacher hat Verständnis für den Antrag; die Verwaltung solle prüfen, ob die Haltestelle Deichweg wieder vor das Gebäude des Feuerwehrgerätehauses zurück verlegt werden kann.

Ratsfrau Niegeloh trägt vor, dass bei allem Verständnis für das Anliegen der Petentin eine Verlegung keinen Sinn mache. Aufklärungsarbeit über die Gefahren und Verkehrserziehung der Polizei für die Schulkinder hält sie für zielführender.

Für Ratsfrau Neukirchen sieht das Tempo der Fahrzeugführer als das Problem an. Die Verwaltung solle Entschleunigungsmaßnahmen vorstellen.

Ratsherr Gabernig fragt nach Erfahrungen mit sogenannten Drängelgittern, welche die mit einem eventuellen Schubsen der Kinder verbundenen Gefahren vermindern könnten.

 

Herr Deußen äußert, dass bislang kein Unfall nach dem barrierefreien Umbau der Haltestellen und bei der Haltestelle Deichweg auch keine Beschwerde anderer Eltern oder Nutzer bekannt wurde. Allgemeine Gefahren des Straßenverkehrs ließen sich leider nur auf das im Straßenverkehr übliche Mindestmaß reduzieren. An der Haltestelle Deichweg war kein weiterer Grunderwerb möglich, um eine Haltebucht berücksichtigen zu können. Ein Drängelgitter wäre am Deichweg mit nur wenigen ein- und aussteigenden Kindern anders als in Bösinghoven an der Schuleinstiegshaltestelle kontraproduktiv. Auch bestehe an der Haltestelle Deichweg kein nach der Verwaltungsvorschrift zur StVO zwingender Grund für das zusätzliche Aufstellen von Verkehrs- und Hinweisschildern. Für ein regelgerechtes Verhalten der Kinder im Straßenverkehr und im besonderen an der Haltestelle sind die Eltern gehalten, auf ihre Kinder entsprechend positiv für eine verantwortungsvolle Teilhabe am Straßenverkehr einzuwirken.

 

Laut Ratsherrn Quaß sei es unbefriedigend, dass wenn die Stadt nicht selber Straßenbaulastträger ist, keine weiteren Maßnahmen erfolgen könnten. Er äußert die Frage, weshalb nicht Bodenschwellen wie in Ilverich an der alten Schule zur Entschleunigung eingebaut werden könnten.

Ratsherr Fischer stuft Bushaltestellen ohne Bucht grundsätzlich und besonders für Kinder als gefährlich ein.

Für sachkundigen Bürger Schmoll hat dies jedoch den Vorteil, dass die anderen Verkehrsteilnehmer bei einem auf der Fahrbahn haltenden Bus langsamer fahren bzw. zum Anhalten gezwungen werden.

Ratsherr Welsch schlägt vor, dass die Mitglieder des Ausschusses ihre Parteikollegen/innen im Kreistag bitten, dort Einfluss für Maßnahmen an der K9, Haltestelle Deichweg, zu nehmen.

Ratsherr Banse weist auf die Verantwortung aller Verkehrsteilnehmer und so auch der Eltern für ihre Kinder sowie auf die Präzendenzwirkung für die dann gleichsam erforderlich werdende Überprüfung aller gleichartigen Bushaltestellen hin.

Sachkundiger Bürger Dr. Nieberding hält fest, dass die Möglichkeit der Verlegung der Haltestelle an die frühere Position von der Verwaltung geprüft werden müsste.

 

Herr Deußen weist auf die fehlende Wendemöglichkeit der Schulbusse an der früheren Stelle vor dem neuen Feuerwehrgerätehaus und die entsprechenden Ausführungen hierzu in der Beratungsvorlage hin. An einer Vielzahl der anderen Bushaltestellen in Meerbusch sei eine ähnliche Situation gegeben wie an der Haltestelle Deichweg. Er warnt davor, dass bei Änderungen auch die anderen Stellen entsprechend zu überdenken seien. Der Einbau von Schwellen würde z. B. mehrere Tausend Euro Kosten bedeuten. Auch der Kreis verfüge nur über begrenzte Mittel. Wichtig sei es, das Erfordernis, den Sinn und die Wirkung evtl. Maßnahmen zu hinterfragen. Für die Haltestellen, an denen sich die Fahrbahn in städtischer Baulast befinden, verweist Herr Deußen auf die geringen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das Produkt „Straßenunterhaltung“. Es gilt, diese prioritär für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und die Beseitigung von Straßenschäden einzusetzen, so dass auch im städtischen Bereich solche wünschenswerten Maßnahmen mit der derzeitigen Finanzausstattung nicht umgesetzt werden können.

 

Ratsherr Quaß sieht auf der K9, somit an der Haltestelle Deichweg, eine durchgängige Tendenz zu von Geschwindigkeitsübertretungen und stellt den Antrag im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Verwaltung in Abstimmung mit dem Rhein-Kreis Neuss als Straßenbaulastträger mit einer Prüfung möglicher Maßnahmen zur Entschleunigung zu beauftragen.

 

Inhaltlich schließt sich sachkundiger Bürger Müller den Ausführungen von Ratsherrn Quaß an.

 

Von der CDU-Fraktion wird ein Antrag dahingehend formuliert, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, ob und wie die Bushaltestelle Deichweg an die frühere Stelle vor dem heutigen Feuerwehrgerätehaus oder an eine andere geeignete Stelle verlegt werden kann.

 

Die Petentin bekräftigt, dass es sich bei der Haltestelle Deichweg um eine besondere Gefahrensituation handele, da hier die Grundschüler der Rheingemeinden ein- und aussteigen.

 

Anschließend wird zunächst über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entschieden, der einstimmig angenommen wird.

Der Antrag der CDU-Fraktion wird mehrheitlich beschlossen.