Herr Dr. Gérard berichtet, dass die Bauaufsicht hier auf Weisung der Oberen Bauaufsichtsbehörde (Rhein-Kreis Neuss) gehandelt hat.

Die an den Betreiber des Edeka-Marktes versandte Anhörung hat dem Empfänger Gelegenheit gegeben, zu den Inhalten Stellung zu nehmen.

Dies hat der Betreiber nicht wahrgenommen und sich mit einer Fehlinterpretation des Schreiben direkt an die Presse gewandt.

 

Sodann hat sehr zeitnah mit der Stadt Meerbusch ein Gespräch stattgefunden, indem dem Betreiber des Edeka-Marktes eine Lösung zur weiteren Vorgehensweise angeboten werden konnte, die mit der Oberen Bauaufsichtsbehörde  jedoch noch abzustimmen war.

Diese Abstimmung hat nunmehr stattgefunden und man hat sich auf Folgendes geeinigt: Die Anlieferung der Waren erfolgt ab sofort erst ab 7 Uhr, die Öffnungszeiten von 7.00 Uhr bis 21.00 Uhr können beibehalten werden. Voraussetzung hierfür ist die zeitnahe Erstellung eines Schallschutzgutachtens, das die Grundlage bietet, die veraltetet Betriebserlaubnis anzupassen. Mit der neuen Betriebserlaubnis wären dann auch die Anlieferungszeiten, die die Beschwerde auslösten, exakt zu bestimmen.