Beschluss:

 

1. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt:

 

1.1       Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 einschließlich des Anhangs mit den Ergänzungen des Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden zu eigen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

1.2       Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses kann nunmehr gem. § 101 Abs. 7 GO Nordrhein-Westfalen folgenden Bestätigungsvermerk unterschreiben:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Meerbusch hat den Entwurf des Jahresabschlusses 2012 mit Anhang, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Stadt zum Bilanzstichtag geprüft. Die Aufstellung dieser Unterlagen nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen der GO NRW liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin. Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, auf Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben.

 

Die Prüfung ist nach § 101 GO NRW unter Beachtung der hergebrachten Grundsätze einer ordnungsgemäßen Abschlussprüfung vorgenommen worden. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens- und Schuldenlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Bilanz und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und die wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die abschließende Beurteilung bildet.

 

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen, allerdings zu Hinweisen und Empfehlungen geführt.

 

Nach der Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Entwurf des Jahresabschlusses den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Meerbusch. Der Lagebericht steht in Einklang mit der Bilanz, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Meerbusch und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Aufgrund des Prüfergebnisses kann daher der Bestätigungsvermerk ohne Einschränkung erteilt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

2.1         Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2012 gemäß  § 96 GO NRW festzustellen.

 

             Der Jahresabschluss weist folgende Werte aus:

 

                 Bilanzsumme:

 

                

Aktiva

Passiva

586.636.449,66 €

586.636.449,66 €

 

Ergebnisrechnung:

 

Erträge

Aufwendungen

Fehlbetrag

118.296.090,29 €

124.832.768,94 €

6.536.678,65 €

 

 

Finanzrechnung:

 

Einzahlungen

Auszahlungen

Veränderungen eigener Finanzmittel

129.171.789,00 €

129.278.031,84 €

-106.242,84 €

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

2.2        Der Ausschuss empfiehlt den Mitgliedern des Rates, der Bürgermeisterin Entlastung zu erteilen.

 

           Abstimmungsergebnis:

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

8

 

 

SPD

3

 

 

FDP

 

 

2

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

1

 

 

Die Linke/Piratenpartei

1

 

 

Gesamt

15

 

2

 

 

 

 


Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Becker, erläutert die Beratungsvorlage und weist auch auf den Anhang zum Prüfbericht hin, der seine eigenen Feststellungen zum Jahresabschluss 2012 enthält. Ratsherr Becker hat verschiedene Punkte mit dem Rechnungsprüfungsamtsleiter und dem Kämmerer erörtert, da kein Arbeitskreis des Ausschusses mehr besteht. Darüber hinaus hat er Kontakt mit dem Innenministerium Nordrhein-Westfalen aufgenommen und diverse Punkte erörtert. Teilweise wird dies nach seiner Aussage zu Änderungen in der nächsten Handreichung zum NKF des Innenministeriums führen.

 

Ratsherr Banse bittet um Überprüfung der in der Beratungsvorlage angegebenen Beträge zur Finanzrechnung, da offensichtlich ein Schreibfehler vorliege.

 

Anmerkung des Schriftführers:

Der in der Beratungsvorlage unter Auszahlungen der Finanzrechnung angegebene Wert von 129.778.031,84 € hätte tatsächlich  129.278.031,84 € betragen müssen.

Diese Niederschrift enthält unter dem Punkt 2.1 den korrekten Betrag.

 

Ratsherr Staudinger-Napp bittet um Erläuterung, weshalb kein Arbeitskreis des Rechnungsprüfungsausschusses mehr besteht.

Herr Fox erklärt, dass in der Vergangenheit der Arbeitskreis in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt bestimmte Teilgebiete der Jahresrechnung näher untersucht hat. Im Laufe der Jahre ergab sich jedoch eine immer stärkere Ausweitung der Prüfung durch den Arbeitskreis, die zu Überschneidungen mit der Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes führte. Nicht zuletzt deshalb kam es – auch innerhalb der Arbeitskreises – zu einem erheblichen Abstimmungsaufwand. Dieser setzte sich bis in die Verwaltung fort. Daher plädiert Herr Fox für die derzeitige, sehr qualifizierte und effiziente Lösung, dass Herr Becker Prüfungen zum Jahresabschluss für den Rechnungsprüfungsausschuss vornimmt und seine diesbezüglichen Feststellungen dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes als Anhang beifügt. Den Hinweisen des Rechnungsprüfungsamtes im Prüfbericht und den Feststellungen im Anhang ist der Stadtkämmerer nach eigenen Aussagen gefolgt.

 

Ratsherr Rettig lobt die Arbeit des Ausschussvorsitzenden. Trotzdem regt er an, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 wieder einen Arbeitskreis zu bilden.

 

Im Weiteren erläutert Herr Fox die Begriffe Prüfungsbeanstandung, -hinweise und –empfehlungen und deren möglichen Konsequenzen, wie die Einschränkung oder Versagung des Testats.

 

Sodann geht der Ausschussvorsitzende Becker auf den Inhalt des Prüfberichtes ein.

Ratsherr Rettig bittet zum Hinweis 1 des Rechnungsprüfungsamtes auf Seite 19 um Stellungnahme, weshalb dieser Fehler wiederholt auftrete. Herr Fox erklärt, dass dieser Fehler in der derzeit eingesetzten modularen Finanzsoftware begründet sei. Kurzfristig war eine Änderung/Umprogrammierung nicht umsetzbar. Der Stadtkämmerer hat aber eine diesbezügliche Übereinstimmung des Anlagespiegels und der Ergebnisrechnung zum Jahresabschluss 2013 zugesagt.

Zum Hinweis 2 auf Seite 20 des Berichtes erläutert Herr Fiebig, dass er zunächst davon ausgegangen sei, dass die wno anders als in der Bilanz zum 31.12.2011 ausgewiesen, als Beteiligung anzusehen sei, da hier eine Vollkonsolidierung im Gesamtabschluss nicht erfolge. Aufgrund des Hinweises des Ratsherrn Becker sei der Sachverhalt noch einmal überprüft worden. Man sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die wno, obwohl nicht voll zu konsolidieren, weiterhin als verbundenes Unternehmen in der Bilanz ausgewiesen werden müsse. Die im Bericht angesprochene Umbuchung sei daher bereits wieder storniert worden.

Zu Punkt 1.2.2 auf Seite 23 des Berichtes führt Ratsherr Becker aus, dass im Hinblick auf den zu erstellenden Konzernabschluss die Forderungen und Verbindlichkeiten verbundener Unternehmen detaillierter aufgeschlüsselt werden sollten. Stadtkämmerer Fiebig sagt für den Abschluss 2014 eine Verbesserung zu. Da das kommunale Haushaltsrecht sich im Detail vom HGB unterscheide, komme es immer wieder zu Differenzen bei den Buchungen von Muttergesellschaft und Tochtergesellschaft. Daher gebe es immer wieder Abweichungen zwischen Forderungen der einen Gesellschaft und Verbindlichkeiten der anderen Gesellschaft. Hierzu werden noch weitere Abstimmungsgespräche stattfinden.

Laut dem Hinweis auf Seite 25 des Berichtes wird darauf hingewiesen, dass der Ausgleichsrücklage 105.429,53 € zuviel zugeführt wurden. Stadtkämmerer Fiebig gibt an, dass die Umbuchung bereits erfolgt sei. Auf Rückfrage des Ratsherrn Banse erläutert Herr Fox, dass sich keine Auswirkungen auf die Jahresrechnung ergäben, da es sich um einen Passivtausch handele.

 

Ratsfrau Dr. Schomberg fragt nach, weshalb Abweichungen der Aufwendungen der Produktbereiche nicht erläutert werden. Herr Fiebig erklärt, dass nur Abweichungen über 100.000,- € bei einzelnen Produkten erläutert würden. Ratsfrau Dr. Schomberg hält aber auch die Erklärung größerer Abweichungen auf der Ebene der Produktbereiche für sinnvoll, auch wenn kein einzelnes Produkt eine erläuterungspflichtige Abweichung enthält. Sie verweist hierbei auf die Steuerungsintention des NKF. Herr Fiebig führt aus, dass die Grenze von 100.000,- € gewählt wurde, um keinen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand entstehen zu lassen. Bei Erläuterung auf Produktbereichsebene würden dann doch wieder kleinere Abweichungen in den Produkten erläutert, was diesem Bestreben entgegenstünde. Er steht jedoch Ratsfrau Dr. Schomberg für weitere Ausführungen in der Sache gerne zur Verfügung.