Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 300 in Meerbusch‑Osterath, Ivangsheide gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch ‑BauGB‑ vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548).

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung umfasst die Flurstücks-Nrn.

160, 161, 162 tlw. 222, 224, 225 , 226, tlw., 227 tlw., 228 tlw., 229, 245 tlw., 380, 714 tlw., 715, 719, 786, 788, 931, 981, 982, 983, 1020, 1021, 1048, 1049, 1139, 1246, 1150, 1163, 1164, 1264, 1267, 1276 tlw., 1277 tlw., 1308, 1311 tlw. und 1529, alle Flur 3, Gemarkung Osterath,

und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 


Ratsherr Damblon berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften. Ratsherr Weyen erklärt, dass die UWG-Fraktion dem Aufstellungsbeschluss zwar zustimme, aber eine andere Art der Bebauung wünsche. Reiner Geschosswohnungsbau sei nicht wünschenswert, sondern eine gesunde Durchmischung mit unterschiedlichen Bebauungsmöglichkeiten wäre die bessere Form.  Natürlich müsse hier auch öffentlich geförderter sozialer Wohnungsbau realisiert werden, jedoch sei die Quote von 30% zu hoch. Wünschenswert sei auch die Schaffung von preisreduzierten Wohnungen. Zudem sei die Schadstoffbelastung zu beachten, die durch dieses Wohngebiet als auch durch die Bebauung des Ostara-Geländes und den Bau der K9 N deutlich erhöht werde

 

Vertreter aller Fraktionen sprechen sich für die angedachte Konzeption aus. Ratsherr Peters verweist auf den gefassten Beschluss bezüglich der 30%-Quote, dieser müsse nicht immer wieder neu diskutiert werden. Auf Nachfrage erklärt Technischer Beigeordneter Dr. Gérard, dass der Schützenplatz planerisch gesichert werde, je nach Ausgestaltung des Bebauungsplanes könne die Fläche arrondiert werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig