Bürgermeisterin Mielke-Westerlage nimmt zunächst Bezug auf die Anfrage der UWG zur Trinkwasserproblematik. Sie weist darauf hin, dass die Anfrage nicht fristgerecht eingegangen ist und bittet die Fraktion, künftig auf die in der Geschäftsordnung vorgesehen Fristen für Anfragen und Anträge zu achten. Die Anfrage beantwortet sie wie folgt:

 

Frage 1:

Warum wurde die Bevölkerung weder auf der Homepage der Stadt Meerbusch, noch auf der Internetseite der WBM Meerbusch über diesen Vorfall informiert?

 

Antwort:
Die Trinkwasserverordnung (TVO) sieht eine Veröffentlichung in der Tagespresse vor, um möglichst viele betroffene Wasserabnehmer zu erreichen. Auf der Homepage der wbm war für eine Woche unter der Rubrik „Aktuelles“ ein Link auf den Zeitungsartikel geschaltet. Inzwischen sind dort andere aktuelle Hinweise ausgewiesen.

 

Frage 2:
War bei diesem Vorfall die Gesamtwasserversorgung in Meerbusch betroffen?

 

Antwort:
Nein, es waren nur die aus der Wassergewinnung Lank versorgten Kunden betroffen, d. h. der Stadtteil Osterath und der größte Bereich des Stadtteils Büderich (mit Ausnahme des nördlichen Gebietes)  waren nicht betroffen, da hier das Wasser von dem Wasserwerk Willich bzw. dem Kreiswerk Grevenbroich bezogen wird.

 

Frage 3:

Mit welchen Keimen wurde das Trinkwasser verunreinigt?

 

Antwort:

Es wurden einige Coliforme-Keime entdeckt. Konkret handelt es sich um Bakterien der Gattung citrobacterfreundii und enterobacter.

Frage 4:
Sind diese Keime mittlerweile vernichtet worden und konnte somit auch die Schutzchlorierung eingestellt werden?

 

Antwort:

Am 24.09. wurde erstmals kein Befund am Behälterausgang mehr gemessen. Sofern sich dieses Ergebnis bestätigt, kann die Schutzchlorung am Montag, den 29.09., eingestellt werden. Durch die Chlorung sind im Netz bereits seit dem 18.09. keine Keime mehr feststellbar.

Die Bevölkerung wird ebenfalls über die Presse von der Beendigung der Schutzchlorung unterrichtet

 

Frage 5 und Frage 6:

Ist in Meerbusch jederzeit die Trinkwasserüberwachung und eine damit verbundene Trinkwasseranalyse gewährleistet?

Werden regelmäßig die gesetzlich vorgeschriebenen  Überprüfungen der Wasserförder- und -aufbereitungsanlagen nach der  Trinkwasserverordnung durch die Amtsärzte im Rhein-Kreis Neuss sowie durch die zuständigen Wasserbehörden durchgeführt?

 

Antworten:

Nach den Vorgaben der TVO sind pro Anno 5 Messungen im Wasserwerk und 40 im Wassernetz vorgeschrieben. Diese werden durch ein externes Labor durchgeführt und die Analyse-Ergebnisse werden regelmäßig dem Amtsarzt zugeleitet.

Unabhängig davon wird die Wasserqualität am Werksausgang wöchentlich detaillierter als in der TVO vorgegeben durch das Labor der Servicegesellschaft überprüft. Bei dieser Überprüfung ist die Verunreinigung durch Coliforme aufgefallen und sofort dem Amtsarzt gemeldet worden. Die weiteren Schritte wurden dann mit dem Amtsarzt abgestimmt.

Ohne die freiwillige intensive Überwachung durch wbm wäre der Störfall wahrscheinlich erst einiges später entdeckt worden und ggf. hätte dann eine leichte Chlorung nicht ausgereicht, sondern es wäre eine Aufforderung zum Abkochen des Trinkwassers an die betroffenen Kunden erforderlich gewesen.

Auch im Wassernetz führt die wbm neben den vorgeschriebenen 40 Proben durch das eigene Labor auf freiwilliger Basis jährlich zusätzliche 120 Wasseranalysen durch.

Die Trinkwasserüberwachung ist jederzeit weit über das vorgeschriebene Maß hinausgehend sichergestellt.