Sitzung: 01.10.2014 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Die Verwaltung informiert,
dass die Amprion GmbH zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen einer
sicheren Energieversorgung, das Stromübertragungsnetz in Nordrhein-Westfalen
aus- und umbaut. Dabei sollen u.a. mittelfristig Lasten aus der 220-kV-Ebene im
Bereich des westlichen Rheinlandes in die 380-kV-Ebene verlagert werden. Mit
der Teilumstellung von 220-kV auf 380-kV würde zudem der Altersstruktur der
220-kV-Betriebsmittel Rechnung getragen. Damit sollen auch Investitionen in die
zukunftsweisendere 380-kV-Übertragungsebene gelenkt werden.
In diesem Zusammenhang wird die
Umspannanlage (UA) Gellep im Ortsteil Gellep-Stratum der Stadt Krefeld bereits
für die Einspeisung elektrischer Energie auf der 380-kV-Ebene umgerüstet. Die
Versorgung aus dem Übertragungsnetz der Amprion GmbH soll dann durch eine neue
Abzweigung von der benachbarten 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Osterath -
Pkt. Angerland, erfolgen, die in diesem Bereich in ca. 700 m
Entfernung südlich der UA Gellep auf dem Gebiet der Stadt Meerbusch (ca. 300 m)
verläuft. Hierzu wird ein neuer Abzweigpunkt Pkt. Stratum Süd geschaffen. Die
bisherige Versorgung auf der 220-kV-Ebene durch die
110-/220-kV-Höchstspannungsfreileitung Osterath - Huckingen, soll nach
erfolgter Umrüstung für die 380-kV-Ebene entfallen.
Anmerkung des
Schriftführers:
Für die Umsetzung sind insgesamt fünf Mastneubauten notwendig. Dabei werden vier bestehende Maste durch neue ersetzt und ein weiterer Mast erstmals neu errichtet.
Eine erste Vorstellung der Unterlagen bei der Stadt Meerbusch erfolgte am 25. September 2013. Am 18. November 2013 wurde die geplante Maßnahme bei der Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 25 Planfeststellungs- und Anhörungsbehörde sowie Dezernat 32 Regionalentwicklung - vorgestellt. Im Ergebnis wurde u.a. festgehalten, dass eine raumordnerische Prüfung des Projekts in einem Raumordnungsverfahren aufgrund der mangelnden Raumbedeutsamkeit der Maßnahme nicht notwendig ist und somit aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Eine abschließende raumordnerische Stellungnahme erfolgt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Unabhängig von der landesplanerischen Stellungnahme wurden im Vorfeld der Leitungsplanung weitere Varianten zur Anbindung der UA Gellep betrachtet.
Sobald die offiziellen Verfahrensunterlagen vorliegen wird der Ausschuss für Planung und Liegenschaften erneut beteiligt.
Die Variantenprüfung ist
der Niederschrift als Anlage
beigefügt.