Herr Hüchtebrock beantwortet die nachfolgenden Punkte der Anfrage der SPD-Ratsfraktion zum Sozialen Wohnungsbau

zu 1)

Im Gebiet der Bebauungspläne Nr. 58 B/1. Änderung (Büderich, „Hallenbadwiese“, Aufstellungsbeschluss) und Nr. 82 (Büderich, ehemaliger Bauhof, Offenlage erfolgt) sind Flächen für sozial geförderten Wohnungsbau vorgesehen.

zu 2)

Weitere Flächen sind im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 300 (Osterath, Ivangsheide, Aufstellungsbeschluss empfohlen) vorgesehen.

zu 3)

Es wurden Gespräche mit den Vorhabenträgern der Entwicklungsgebiete „Ostara“ und „Böhler-Erweiterungsfläche“ geführt. Die Vertreter der Vorhabenträger wurden auf die erweiterten Fördermöglichkeiten hingewiesen. Beide Vorhabenträger lehnen sozial geförderten Wohnraum für ihre Gebiete ab. Auf Grund der Rechtskraft der Bebauungspläne Nr. 266 und Nr. 271 und mangels Eigentum hat die Stadt keine Möglichkeiten, hier sozial geförderten Wohnraum durchzusetzen.

zu 5)

In der Informationsvorlage zur heutigen Sitzung zu TOP 4 ist der Bearbeitungsstand einschließlich der noch zu bearbeitenden Themen „Soziale Stadt“ und „Konzept für sozialgerechtes Wohnen“ dargelegt.

 

Zu den Fragen 4 und 7 berichtet die Verwaltung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.