Bürgermeisterin Mielke-Westerlage beantwortet die
Anfrage der SPD-Fraktion wie folgt:
In Meerbusch befänden sich derzeit noch 736
Wohneinheiten in einer Miet- und Belegungsbindung infolge einer öffentlichen
Förderung. Ferner gäbe es ca. 580 weitere Wohnungen mit einer den
Sozialwohnungen vergleichbaren Miethöhe.
Im Zusammenhang mit der Teilraumentwicklung der
Böhlersiedlung sei von der GWH derzeit die Schaffung von ca. 60 mittelbar
geförderten Wohneinheiten geplant. Dies bedeute, dass nicht die geförderten
Wohnungen durch Transferleistungsbezieher bezogen würden, sondern die GWH müsse
stattdessen aus ihrem Bestand jede freiwerdende Wohnung als Ersatzwohnung
anbieten, bis insgesamt die Wohnfläche der 60 geförderten Wohnungen erreicht
sei. Für diese Wohnungen werde die GWH nach derzeitigem Stand ein sogenanntes
Besetzungsrecht einräumen, das heiße, dass durch die Stadt im Bedarfsfall eine
berechtigte Person oder Familie benannt
werden könne, mit der die GWH dann einen Mietvertrag schließen müsse. Vorteil
dieses Verfahrens sei die Vermeidung einer Gettoisierung.
Ferner sei auch für das alte Bauhofgelände die
Schaffung von rund 50 Wohneinheiten
vorgesehen, so dass hier bei der Vermarktung des Grundstückes die 30% Quote für
die Schaffung von sozialem Wohnungsbau zu realisieren sei.
Auch für die Bebauung am Frankenweg seien ca. 120
öffentlich geförderte Wohneinheiten vorgesehen. Die lärmtechnischen Prüfungen
diesbezüglich seien inzwischen abgeschlossen.
Schließlich beabsichtige die GWG auch am Eulengrund
5 öffentlich geförderte Wohnungen zu errichten.
Hinsichtlich Anfragen aus dem Ausschuss, inwieweit
man die GWH auffordern könne, die als Ersatzwohnungen vorgesehenen Einheiten im
Hinblick auf die notwendige Unterbringung von Einzelpersonen zu verkleinern,
verweist Bürgermeisterin Mielke-Westerlage auf das bisherige Entgegenkommen und
Engagement der Investorin in der Böhlersiedlung, welches der Siedlung
sicherlich gut tun werde.
Abschließend informiert Vorsitzender Focken, dass
Gespräche bezüglich der Schaffung weiterer öffentlich geförderter Wohnungen
sowohl mit Carat wie auch im Hinblick auf die Planungen zum
Böhlererweiterungsgelände erfolglos verlaufen seien.