Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt den planungsrechtlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 266 für den Geschosswohnungsbau entlang der Bahn für folgende Tatbestände gemäß § 31 (2) Nr. 2 BauGB zu:

1.  Überschreitung der zulässigen GRZ1 von 0,4 durch Hinzurechnung der erdgeschossigen Terrassen um 0,02

2.  Überschreitung der zulässigen GRZ2 von 0,6 in Folge der Tiefgarage für die erforderlichen Stellplätze nach Meerbuscher Stellplatzschlüssel um 0,27

3.  Abweichend von der Pflicht, Stellplätze ausschließlich in Tiefgaragen nachweisen zu müssen, die Zulässigkeit von einigen oberirdischen Stellplätzen zu Gunsten von Besucher-Fahrzeugen

Es wird festgestellt, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

 


Herr Dr. Gérard stellt die erforderlichen Befreiungen für den Bauraum 4 (BR – 4)  vor.

Auf Nachfrage erläutert er den Nachweis für die erforderlichen Stellplätze und die Stellplatzsituation. Auf Wunsch des Ausschusses wird der Stellplatzschlüssel der Stadt Meerbusch der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Ratsherr Rettig erinnert an schallabsorbierende Materialien an den Baukörpern, um den entstehenden Schall nicht in den Ortskern zu reflektieren. Herr Dr. Gérard wird der dafür zuständigen Bauordnung den Hinweis weitergeben.

 

Nach kurzer Aussprache stimmt der Ausschuss den Befreiungen zu. 


Abstimmungsergebnis:                    einstimmig