Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 5, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Grundstück Anton-Holtz-Straße 32, Gemarkung Büderich, Flur 35, Flurstück-Nr. 982, groß 529 m², mit allen aufstehenden Gebäuden zu einem Mindestkaufpreis in Höhe von 380.000,00 € zum Verkauf auszuschreiben.


Herr Gatzlik erläutert, dass der Verkehrswert auf der Grundlage einer überschläglichen Berechnung des Sachwertes ermittelt wurde. Dieser setzt sich zusammen aus dem zonalen Bodenrichtwert, der hier aufgrund der örtlichen Verhältnisse des Grundstücks nicht für das gesamte Grundstück herangezogen werden kann und dem Sachwert der baulichen Anlagen, der wiederum den Gebäudezustand berücksichtigt.

Ratsherr Rettig hält den zugrunde gelegten Mindestkaufpreis in dieser Ortslage von Büderich als für zu niedrig eingestuft.

Der finanzielle Lageabschlag für einen Böschungsbereich im Grundstück sei im Verhältnis zum Kaufpreis der Lärmschutzwallbereiche bei den Baugrundstücken im Strümper Busch nicht zu rechtfertigen.

Ratsherr Rettig beantragt dem Rat der Stadt vorzuschlagen, den Mindestkaufpreis von 340.000,00 €/m² auf 380.000,00 €/m² zu erhöhen.

Ratsherr Schoenauer sieht keine Veranlassung der Erhöhung, da in diesem Bieterverfahren durchaus ein höherer Kaufpreis erzielt werden könne. Er bittet darum, künftige Vorlagen im Hinblick auf die Wertermittlung ausführlicher zu gestalten.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Jürgens wird erläutert, dass sich bei einem auch möglichen Abriss und Neubau die Bebaubarkeit des Grundstückes nach § 34 BauGB richte, die sich an der vorhandenen Umgebungsbebauung orientiere.

Die Erschließung des Grundstückes erfolgt über ein durch Baulast und Grundbuch gesichertes Geh-, Fahr- und Leitungsrecht eines Nachbargrundstückes. Dabei handelt es sich um eine sehr große Eigentümergemeinschaft, deren Zustimmung erforderlich sei, sofern bei einer Neubebauung von einem Einfamilienhaus abgewichen würde.

 

 

Sodann lässt der Vorsitzende über den Antrag abstimmen, das Mindesgebot der Kaufpreissumme von 340.000 € auf 380.000 € zu erhöhen.


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU       

4

3

1

SPD         

3

 

 

FDP          

2

 

 

Grüne       

2

 

 

UWG         

 

1

 

DIE LINKE und Piratenpartei  

 

1

 

Gesamt:    

11

5

1