Sitzung: 01.10.2014 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: FB6/0045/2014
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Grundstück Anton-Holtz-Straße 32, Gemarkung Büderich, Flur 35, Flurstück-Nr. 982, groß 529 m², mit allen aufstehenden Gebäuden zu einem Mindestkaufpreis in Höhe von 380.000,00 € zum Verkauf auszuschreiben.
Herr Gatzlik erläutert, dass der Verkehrswert auf
der Grundlage einer überschläglichen Berechnung des Sachwertes ermittelt wurde.
Dieser setzt sich zusammen aus dem zonalen Bodenrichtwert, der hier aufgrund
der örtlichen Verhältnisse des Grundstücks nicht für das gesamte Grundstück
herangezogen werden kann und dem Sachwert der baulichen Anlagen, der wiederum
den Gebäudezustand berücksichtigt.
Ratsherr Rettig hält den zugrunde gelegten
Mindestkaufpreis in dieser Ortslage von Büderich als für zu niedrig eingestuft.
Der finanzielle Lageabschlag für einen
Böschungsbereich im Grundstück sei im Verhältnis zum Kaufpreis der
Lärmschutzwallbereiche bei den Baugrundstücken im Strümper Busch nicht zu
rechtfertigen.
Ratsherr Rettig beantragt dem Rat der Stadt
vorzuschlagen,
den Mindestkaufpreis von 340.000,00 €/m² auf 380.000,00 €/m² zu erhöhen.
Ratsherr Schoenauer sieht keine Veranlassung der
Erhöhung, da in diesem Bieterverfahren durchaus ein höherer Kaufpreis erzielt
werden könne. Er bittet darum, künftige Vorlagen im Hinblick auf die
Wertermittlung ausführlicher zu gestalten.
Auf Nachfrage von Ratsherrn Jürgens wird erläutert,
dass sich bei einem auch möglichen Abriss und Neubau die Bebaubarkeit des
Grundstückes nach § 34 BauGB richte, die sich an der vorhandenen Umgebungsbebauung
orientiere.
Die Erschließung des Grundstückes erfolgt über ein
durch Baulast und Grundbuch gesichertes Geh-, Fahr- und Leitungsrecht eines
Nachbargrundstückes. Dabei handelt es sich um eine sehr große
Eigentümergemeinschaft, deren Zustimmung erforderlich sei, sofern bei einer
Neubebauung von einem Einfamilienhaus abgewichen würde.
Sodann lässt der Vorsitzende über den Antrag abstimmen, das Mindesgebot der Kaufpreissumme von 340.000 € auf 380.000 € zu erhöhen.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
4 |
3 |
1 |
SPD |
3 |
|
|
FDP |
2 |
|
|
Grüne |
2 |
|
|
UWG |
|
1 |
|
DIE
LINKE und Piratenpartei |
|
1 |
|
Gesamt: |
11 |
5 |
1 |