Beschluss:

Der Kulturausschuss begrüßt die Arbeit der Projektgruppe und bittet die Verwaltung die Arbeit der Projektgruppe – so weit als möglich – zu unterstützen. Frau Dr. Vogelsang, als ehrenamtliche Denkmalbeauftragte, steht der Gruppe beratend zur Seite. Die qualifizierte Bestandsaufnahme der Projektgruppe ist eine wertvolle Unterstützung bei der möglichen Unterschutzstellung von Grabdenkmälern und Friedhofsbereichen.


Sachverhalt:

Im Auftrag des Ortskuratoriums Meerbusch der Deutschen Stiftung Denkmalschutz erläutert Frau Elisabeth Janssen die Anregung zur Unterschutzstellung von Friedhofsbereichen und Grabdenkmälern.

Sie berichtet, dass die vom Ortskuratorium Meerbusch der Deutschen Stiftung Denkmalschutz aus Vertretern der unterschiedlichen Fachgebiete (Geschichte, Kunstgeschichte, Heimatforschung, Theologie, Denkmalpflege) gebildete Projektgruppe „Grabdenkmäler in Meerbusch“ mit einer qualifizierten Bestandsaufnahme der Grabstätten und Grabsteine in Meerbusch begonnen hat. Die Projektgruppe regt an:

1.    Den Friedhofsbereich „Hochkreuzallee“ auf dem Büdericher Friedhof unter Denkmalschutz zu stellen.

  1. Die „Magistrale“ auf dem Osterather Friedhof unter Denkmalschutz zu stellen.
  2. Prüfen zu lassen, ob und in welcher Form (einzeln oder als Gruppe) künstlerisch gestaltete Grabsteine auf Meerbuscher Friedhöfen als Denkmäler unter Schutz gestellt werden können. Zu diesen Grabstätten und Grabsteinen gehören nach Auffassung des Ortskuratoriums:

Auf dem Büdericher Friedhof das Grabmal Niehaus, Feld 3 (Künstler: Joseph Beuys), das Grabmal Baltzer, Feld 3 (Künstler: Erwin Heerich), das Grabmal Böttger, vor der Friedhofskapelle (Künstler Ewald Mataré), das Grabmal Mataré (ursprünglich), vor der Friedhofskapelle (Künstler: Karl Franke), das Grabmal Mataré, Feld 19 (Künstler: Ewald Mataré), das Grabmal der katholischen Priester (Künstler: Josef Müller), das Grabmal Rätsch (Künstler: Jakob Wasen), das Grabmal Wasen Spoden (Künstler: Jakob Wasen).

Auf dem Friedhof Lank-Latum I: das Grabmal Naaf, Feld III sowie das Grabmal der katholischen Priester.

Auf dem Osterather Friedhof: das Grabmal Holte-Brüll, (Künstler: Will Brüll), das Grabmal Martin-Myren (künstlerischer Entwurf: Helmut Martin-Myren) sowie das Mahnmal Trauergruppe (Künstler: Will Brüll).

Auf dem Strümper Friedhof: das Grabmal Franke, Feld 3 (Künstler: Karl Franke) sowie das Grabmal der katholischen Priester, Feld 2 (Künstler: Karl Franke).

  1. Prüfen zu lassen, ob und wie der Sarkophag, die Grabplatte der Elisabeth von Zweiffel und der Grabstein Hanneckes von Haus Meer als bewegliche Bodendenkmäler gem. § 2(5) DSchG NRW unter Denkmalschutz gestellt, dauerhaft gesichert, ggf. restauriert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können.

 

Anschließend ergänzt Herr Mike Kunze, ebenfalls Mitglied des Ortskuratoriums, die Ausführungen von Frau Janssen. Er konstatiert, dass sowohl die „Hochkreuzallee“ in Büderich als auch die „Magistrale“ auf dem Osterather Friedhof bereits einige Lücken aufweisen, dass sie aber immer noch den einst geschlossenen Charakter dieser Gruppe von Grabstätten erkennen lassen. Die historische Aussage dieser Ensembles würde mit dem Verschwinden jedes einzelnen Steines weiter nachlassen. Deshalb sollten künftig Lücken so geschlossen werden, dass das Erscheinungsbild dieses Denkmalbereichs auf Dauer erhalten bleibt. Im Gegensatz zu den Ensembles, die vor Ort erhalten bleiben sollen, gebe es einzelne Steine, die nicht ortsgebunden sind und die daher auch an anderer Stelle konserviert werden könnten.

Herr Kunze unterstreicht die ortsgeschichtliche Bedeutung der Sepulkralkultur. Nach seiner Auffassung kommt in der Art des Umgangs mit den Toten das Selbstverständnis der entstehenden Industriegesellschaft und der Agrargesellschaft im Raum des heutigen Stadtgebiets von Meerbusch zum Ausdruck. Andere Grabsteine sind Zeugnisse der Veränderungen die in Folge der Weltkriege durch Zuwanderer aus dem Osten des ehemaligen deutschen Reiches entstanden sind. Aus diesem Grund plädiert er dafür, dass die Inschriften auf den Grabsteinen erhalten bleiben, was eine Neubelegung der Gräber ausschließt. Bei vielen der schützenswerten Grabmälern seien die Familien zudem aus unterschiedlichen Gründen an einer Verlängerung des Nutzungsrechtes nicht mehr interessiert, so dass Handlungsbedarf bestehe.

 

Sachkundiger Bürger Schleifer unterstützt die Erfassung der Grabdenkmäler und erkundigt sich nach den Kosten, die der Stadt durch eine Unterschutzstellung entstünden. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage antwortet, derzeit gebe es nur zwei Ehrengräber in Meerbusch: das von Dr. Franz Schütz und das der Familie Brüll. Die Kosten, die durch eine Ausweitung entstehen würden, müssten erst noch ermittelt werden.

Ausschussvorsitzender Neuhausen bedankt sich bei der Arbeitsgruppe und empfiehlt dem Ausschuss die Abstimmung über den o. a. Beschlussvorschlag. Dem wird nicht widersprochen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig