Sitzung: 24.09.2014 Kulturausschuss
Beschluss:
Der Kulturausschuss begrüßt die Arbeit der Projektgruppe und bittet die Verwaltung die Arbeit der Projektgruppe – so weit als möglich – zu unterstützen. Frau Dr. Vogelsang, als ehrenamtliche Denkmalbeauftragte, steht der Gruppe beratend zur Seite. Die qualifizierte Bestandsaufnahme der Projektgruppe ist eine wertvolle Unterstützung bei der möglichen Unterschutzstellung von Grabdenkmälern und Friedhofsbereichen.
Sachverhalt:
Im Auftrag des
Ortskuratoriums Meerbusch der Deutschen Stiftung Denkmalschutz erläutert Frau
Elisabeth Janssen die Anregung zur Unterschutzstellung von Friedhofsbereichen
und Grabdenkmälern.
Sie berichtet, dass
die vom Ortskuratorium Meerbusch der Deutschen Stiftung Denkmalschutz aus
Vertretern der unterschiedlichen Fachgebiete (Geschichte, Kunstgeschichte,
Heimatforschung, Theologie, Denkmalpflege) gebildete Projektgruppe
„Grabdenkmäler in Meerbusch“ mit einer qualifizierten Bestandsaufnahme der
Grabstätten und Grabsteine in Meerbusch begonnen hat. Die Projektgruppe regt
an:
1.
Den Friedhofsbereich
„Hochkreuzallee“ auf dem Büdericher Friedhof unter Denkmalschutz zu stellen.
- Die „Magistrale“ auf dem Osterather Friedhof unter Denkmalschutz
zu stellen.
- Prüfen zu lassen, ob und in welcher Form (einzeln oder als Gruppe)
künstlerisch gestaltete Grabsteine auf Meerbuscher Friedhöfen als
Denkmäler unter Schutz gestellt werden können. Zu diesen Grabstätten und
Grabsteinen gehören nach Auffassung des Ortskuratoriums:
Auf dem Büdericher Friedhof das Grabmal Niehaus, Feld 3 (Künstler:
Joseph Beuys), das Grabmal Baltzer, Feld 3 (Künstler: Erwin Heerich), das
Grabmal Böttger, vor der Friedhofskapelle (Künstler Ewald Mataré), das Grabmal
Mataré (ursprünglich), vor der Friedhofskapelle (Künstler: Karl Franke), das
Grabmal Mataré, Feld 19 (Künstler: Ewald Mataré), das Grabmal der katholischen
Priester (Künstler: Josef Müller), das Grabmal Rätsch (Künstler: Jakob Wasen),
das Grabmal Wasen Spoden (Künstler: Jakob Wasen).
Auf dem Friedhof Lank-Latum I: das Grabmal Naaf, Feld III sowie das
Grabmal der katholischen Priester.
Auf dem Osterather Friedhof: das Grabmal Holte-Brüll, (Künstler: Will
Brüll), das Grabmal Martin-Myren (künstlerischer Entwurf: Helmut Martin-Myren)
sowie das Mahnmal Trauergruppe (Künstler: Will Brüll).
Auf dem Strümper Friedhof: das Grabmal Franke, Feld 3 (Künstler: Karl
Franke) sowie das Grabmal der katholischen Priester, Feld 2 (Künstler: Karl
Franke).
- Prüfen zu lassen, ob und wie der Sarkophag, die Grabplatte der
Elisabeth von Zweiffel und der Grabstein Hanneckes von Haus Meer als
bewegliche Bodendenkmäler gem. § 2(5) DSchG NRW unter Denkmalschutz
gestellt, dauerhaft gesichert, ggf. restauriert und der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht werden können.
Anschließend ergänzt
Herr Mike Kunze, ebenfalls Mitglied des Ortskuratoriums, die Ausführungen von
Frau Janssen. Er konstatiert, dass sowohl die „Hochkreuzallee“ in Büderich als
auch die „Magistrale“ auf dem Osterather Friedhof bereits einige Lücken
aufweisen, dass sie aber immer noch den einst geschlossenen Charakter dieser
Gruppe von Grabstätten erkennen lassen. Die historische Aussage dieser
Ensembles würde mit dem Verschwinden jedes einzelnen Steines weiter nachlassen.
Deshalb sollten künftig Lücken so geschlossen werden, dass das Erscheinungsbild
dieses Denkmalbereichs auf Dauer erhalten bleibt. Im Gegensatz zu den
Ensembles, die vor Ort erhalten bleiben sollen, gebe es einzelne Steine, die
nicht ortsgebunden sind und die daher auch an anderer Stelle konserviert werden
könnten.
Herr Kunze
unterstreicht die ortsgeschichtliche Bedeutung der Sepulkralkultur. Nach seiner
Auffassung kommt in der Art des Umgangs mit den Toten das Selbstverständnis der
entstehenden Industriegesellschaft und der Agrargesellschaft im Raum des
heutigen Stadtgebiets von Meerbusch zum Ausdruck. Andere Grabsteine sind
Zeugnisse der Veränderungen die in Folge der Weltkriege durch Zuwanderer aus
dem Osten des ehemaligen deutschen Reiches entstanden sind. Aus diesem Grund
plädiert er dafür, dass die Inschriften auf den Grabsteinen erhalten bleiben,
was eine Neubelegung der Gräber ausschließt. Bei vielen der schützenswerten
Grabmälern seien die Familien zudem aus unterschiedlichen Gründen an einer
Verlängerung des Nutzungsrechtes nicht mehr interessiert, so dass
Handlungsbedarf bestehe.
Sachkundiger Bürger
Schleifer unterstützt die Erfassung der Grabdenkmäler und erkundigt sich nach
den Kosten, die der Stadt durch eine Unterschutzstellung entstünden.
Bürgermeisterin Mielke-Westerlage antwortet, derzeit gebe es nur zwei
Ehrengräber in Meerbusch: das von Dr. Franz Schütz und das der Familie Brüll.
Die Kosten, die durch eine Ausweitung entstehen würden, müssten erst noch
ermittelt werden.
Ausschussvorsitzender
Neuhausen bedankt sich bei der Arbeitsgruppe und empfiehlt dem Ausschuss die
Abstimmung über den o. a. Beschlussvorschlag. Dem wird nicht widersprochen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig