Beschluss:

Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60, Meerbusch‑Osterath, Winklerweg/Wienenweg, einschließlich der Änderungen und Ergänzungen auf Grund von Stellungnahmen, als Satzung gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV.NRW. S. 685).

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt im:

-    Norden von einem Teilbereich des Flurstückes 1242 und 1151 (gedachte Verbindung von der südöstlichen Ecke des Flurstückes 766 bis zur nordöstlichen Ecke des Flurstückes 1330 (alle der Flur 3, Gemarkung Osterath)

-    Westen von den westlichen Grenzen der Flurstücke 1323, 1322, 1321 und 1320, alle Flur 3 der Gemarkung Osterath, sowie die gedachte Verbindung dieser Linie bis zur Südgrenze der Meerbuscher Straße

-    Süden von der Südgrenze der Meerbuscher Straße L 476

-    Osten von der Ostgrenze des Winklerweges

und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 

Gleichzeitig wird die Entwurfsbegründung, einschließlich ihrer Änderungen und Ergänzungen als Entscheidungsbegründung gemäß § 9 (8) BauGB beschlossen.

 

Dabei machte sich der Rat ergänzend die vom Ausschuss für Planung und Liegenschaften am

29. Februar 2012 beschlossene Abwägung zur öffentlichen Entwurfsauslegung unter Berücksichtigung der Abwägung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 20. September 2011 zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu eigen.

 

Die Abwägungen lagen dem Rat der Stadt in der Fassung der Niederschriften der Sitzungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 20. September 2011 und 29. Februar 2012 vor. Die zu den Abwägungsbeschlüssen des Ausschusses gehörenden Vorlagen mit den eingegangenen Stellungnahmen waren dem Rat bekannt.

 

Mit dem Inkrafttreten dieses Änderungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 60 außer Kraft.

 


 

Auf Antrag der SPD-Fraktion wird namentlich abgestimmt. Das Ergebnis ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Abstimmungsergebnis zu TOP 7:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

 

FDP

 

3

 

SPD

 

2

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

 

1

 

fraktionslos

1

 

 

Gesamt:

10

6