Sitzung: 29.02.2012 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Vorlage: FB4/275/2012
Beschluss:
Satzungsbeschluss gem. § 10
(1) BauGB
Der Ausschuss für Planung und
Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt
den Bebauungsplan Nr. 266, Meerbusch‑Osterath, Ostara,
einschließlich der Änderungen und Ergänzungen auf Grund von Stellungnahmen, als Satzung gemäß
§ 10 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) in
Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen
vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011
(GV.NRW. S. 685).
Der er räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes
wird begrenzt im:
-
Nordwesten von der südöstlichen Begrenzung der Strümper
Straße/L 154
-
Westen von der östlichen Begrenzung der Planfeststellung
für die Bahnunterführung der L 154/L 476, mit Ausnahme des Anschlusspunktes im
Südwesten
-
Süden von der nördlichen Begrenzung der Meerbuscher
Straße/L 476
-
Osten von der westlichen Begrenzung des Bebauungsplanes
Nr. 60, der Ostgrenze des Winklerweges sowie Teilbereichen der Flurstücke 238,
240, 708, 709 und 711, alle Flur 3 der Gemarkung Osterath
und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.
Gleichzeitig wird die
Entwurfsbegründung, einschließlich ihrer Änderungen und Ergänzungen als
Entscheidungsbegründung gemäß § 9 (8) BauGB beschlossen.
Dabei machte sich der Rat ergänzend die vom Ausschuss für Planung und
Liegenschaften am
29. Februar 2012 beschlossene Abwägung zur öffentlichen Entwurfsauslegung
unter Berücksichtigung der Abwägung des Ausschusses
für Planung und Liegenschaften vom 23. September 2008 zur frühzeitigen
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu eigen.
Die Abwägungen lagen dem Rat der Stadt in der Fassung
der Niederschriften der Sitzungen des Ausschusses für Planung und
Liegenschaften vom 23. September 2008 und 29. Februar 2012 vor. Die zu den Abwägungsbeschlüssen des
Ausschusses gehörenden Vorlagen mit den eingegangenen Stellungnahmen waren dem
Rat bekannt.
Auf Antrag der SPD-Fraktion
wird namentlich abgestimmt. Das Ergebnis ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis zu TOP 6:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
7 |
|
|
FDP |
|
3 |
|
SPD |
|
2 |
|
Bündnis 90/Die Grünen |
2 |
|
|
UWG |
|
1 |
|
fraktionslos |
1 |
|
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Gesamt: |
10 |
6 |
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