Sitzung: 29.02.2012 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss:
Die
Verwaltung wird beauftragt, zu untersuchen, welche Bereiche im Stadtgebiet von
Meerbusch sich auf Grund ihrer Windhöffigkeit für die Windenergienutzung eignen
und ein Planungskonzept zu erstellen. Im Rahmen dessen sollen unter
Berücksichtigung der Vorgaben des Windenergieerlasses auch die Möglichkeiten
untersucht werden, Windenergieanlagen an Standorten zu konzentrieren, an denen
sie nicht oder nur geringfügig zusätzliche Belastungen, z. B. entlang von
Infrastrukturtrassen (Bundesautobahnen, Hauptschienenwege,
Hochspannungsleitungen), aufweisen.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
7 |
|
|
FDP |
4 |
|
|
SPD |
2 |
|
|
Bündnis 90/Die Grünen |
2 |
|
|
UWG |
|
|
1 |
fraktionslos |
1 |
|
|
Gesamt: |
16 |
|
1 |
Die
Verwaltung wird ferner beauftragt, Bürgerbeteiligungsmodelle für den Bau und
Betrieb von Windenergieanlagen zu erarbeiten. Dabei soll insbesondere geprüft
werden, inwieweit örtliche Bankinstitute und/oder die Wirtschaftsbetriebe
Meerbusch als Initiatoren gewonnen werden können.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
7 |
|
|
FDP |
4 |
|
|
SPD |
2 |
|
|
Bündnis 90/Die Grünen |
2 |
|
|
UWG |
|
|
1 |
fraktionslos |
1 |
|
|
Gesamt: |
16 |
|
1 |
Die
FDP-Fraktion beantragt,
1.
Der Ausschuss möge dem Rat empfehlen, die Bauleitpläne (Flächennutzung- und
B-Plan) betreffend die Konzentrationszone für Windenergieanlagen in
Meerbusch-Osterath an die Ziele der Raumordnung nach dem Windenergieerlass NRW
vom 11.07.2011 anzupassen, dabei insbesondere die bisherige Höhenbeschränkung
für Windenergieanlagen – auch im Falle von Repowering – aufzuheben und die
eventuell mögliche Ausweitung des Plangebietes zu untersuchen, sowie die
Verwaltung zu beauftragen, die dafür erforderlichen Schritte unverzüglich
einzuleiten;
2.
die Verwaltung zu beauftragen, ein Planungskonzept zu erstellen, welche
Bereiche im Stadtgebiet von Meerbusch sich aufgrund ihrer Windhöffigkeit für
die Windenergienutzung eignen. Im Rahmen des Gesamtkonzepts sollen unter
Berücksichtigung der Vorgaben des Windenergieerlasses auch die Möglichkeiten
untersucht werden, Windenergieanlagen an Standorten zu konzentrieren, an denen
sie nicht oder nur geringfügig zusätzliche Belastungen z.B. entlang von
Infrastrukturtrassen (Bundesautobahnen, Hauptschienen-wege,
Hochspannungsleitungen) aufweisen;
3.
die Verwaltung ferner zu beauftragen, Bürgerbeteiligungsmodelle für den Bau und
Betrieb von Windenergieanlagen zu erarbeiten. Dabei soll insbesondere geprüft
werden, inwieweit örtliche Bankinstitute und/oder die Wirtschaftsbetriebe
Meerbusch als Initiatoren gewonnen werden können.
Ratsherr
Schleifer erläutert den Antrag der FDP-Fraktion.
In
der folgenden Diskussion können die Sprecher der Fraktionen den Anträgen zu 2
und 3 zustimmen. Dem Antrag zu 1 könne man nicht zustimmen, da bereits ein
Bauantrag vorliegt, der sich in den bestehenden Bebauungsplan einfügt. Dies
wird von Herrn Hüchtebrock bestätigt.
Sachkundiger
Bürger Quast schlägt vor, die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Investor zu
sprechen, ob er möglicherweise den Antrag zurücknehme, bis andere
planungsrechtliche Voraussetzungen geschaffen worden seien.
Herr
Hüchtebrock führt weiter aus, dass eine neue Bauleitplanung viel Zeit in
Anspruch nehme und ergebnisoffen sei.
Der
Vorsitzende führt aus, dass die Kabelversorgung beim Bau größerer und damit
leistungsstärkerer Windkrafträder in der derzeitigen Konzentrationszone nicht
ausreiche. Die Infrastruktur sei lediglich für 2 Windräder der bisherigen Größe
und Leistung vorhanden.
Herr
Dr. Gérard sagt zu, mit dem Investor über den späteren Bau eines größeren
Windkraftrades zu sprechen.
Mit
der Zusage der Verwaltung, das Gespräch mit dem Investor zu suchen, zieht
Ratsherr Rettig den Antrag seiner Fraktion zu 1 zurück.
Sachkundiger
Bürger Weyen spricht sich gegen höhere Windkrafträder wegen höherer Lärmbelästigung
und Abwertung der Umgebung aus.