Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zu untersuchen, welche Bereiche im Stadtgebiet von Meerbusch sich auf Grund ihrer Windhöffigkeit für die Windenergienutzung eignen und ein Planungskonzept zu erstellen. Im Rahmen dessen sollen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Windenergieerlasses auch die Möglichkeiten untersucht werden, Windenergieanlagen an Standorten zu konzentrieren, an denen sie nicht oder nur geringfügig zusätzliche Belastungen, z. B. entlang von Infrastrukturtrassen (Bundesautobahnen, Hauptschienenwege, Hochspannungsleitungen), aufweisen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

 

FDP

4

 

 

SPD

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

 

 

1

fraktionslos

1

 

 

Gesamt:

16

 

1

 

 

Die Verwaltung wird ferner beauftragt, Bürgerbeteiligungsmodelle für den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen zu erarbeiten. Dabei soll insbesondere geprüft werden, inwieweit örtliche Bankinstitute und/oder die Wirtschaftsbetriebe Meerbusch als Initiatoren gewonnen werden können.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

 

FDP

4

 

 

SPD

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

 

 

1

fraktionslos

1

 

 

Gesamt:

16

 

1

 

 


Die FDP-Fraktion beantragt,

1. Der Ausschuss möge dem Rat empfehlen, die Bauleitpläne (Flächennutzung- und B-Plan) betreffend die Konzentrationszone für Windenergieanlagen in Meerbusch-Osterath an die Ziele der Raumordnung nach dem Windenergieerlass NRW vom 11.07.2011 anzupassen, dabei insbesondere die bisherige Höhenbeschränkung für Windenergieanlagen – auch im Falle von Repowering – aufzuheben und die eventuell mögliche Ausweitung des Plangebietes zu untersuchen, sowie die Verwaltung zu beauftragen, die dafür erforderlichen Schritte unverzüglich einzuleiten;

2. die Verwaltung zu beauftragen, ein Planungskonzept zu erstellen, welche Bereiche im Stadtgebiet von Meerbusch sich aufgrund ihrer Windhöffigkeit für die Windenergienutzung eignen. Im Rahmen des Gesamtkonzepts sollen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Windenergieerlasses auch die Möglichkeiten untersucht werden, Windenergieanlagen an Standorten zu konzentrieren, an denen sie nicht oder nur geringfügig zusätzliche Belastungen z.B. entlang von Infrastrukturtrassen (Bundesautobahnen, Hauptschienen-wege, Hochspannungsleitungen) aufweisen;

3. die Verwaltung ferner zu beauftragen, Bürgerbeteiligungsmodelle für den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen zu erarbeiten. Dabei soll insbesondere geprüft werden, inwieweit örtliche Bankinstitute und/oder die Wirtschaftsbetriebe Meerbusch als Initiatoren gewonnen werden können.

 

Ratsherr Schleifer erläutert den Antrag der FDP-Fraktion.

 

In der folgenden Diskussion können die Sprecher der Fraktionen den Anträgen zu 2 und 3 zustimmen. Dem Antrag zu 1 könne man nicht zustimmen, da bereits ein Bauantrag vorliegt, der sich in den bestehenden Bebauungsplan einfügt. Dies wird von Herrn Hüchtebrock bestätigt.

Sachkundiger Bürger Quast schlägt vor, die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Investor zu sprechen, ob er möglicherweise den Antrag zurücknehme, bis andere planungsrechtliche Voraussetzungen geschaffen worden seien.

Herr Hüchtebrock führt weiter aus, dass eine neue Bauleitplanung viel Zeit in Anspruch nehme und ergebnisoffen sei.

Der Vorsitzende führt aus, dass die Kabelversorgung beim Bau größerer und damit leistungsstärkerer Windkrafträder in der derzeitigen Konzentrationszone nicht ausreiche. Die Infrastruktur sei lediglich für 2 Windräder der bisherigen Größe und Leistung vorhanden.

Herr Dr. Gérard sagt zu, mit dem Investor über den späteren Bau eines größeren Windkraftrades zu sprechen.

Mit der Zusage der Verwaltung, das Gespräch mit dem Investor zu suchen, zieht Ratsherr Rettig den Antrag seiner Fraktion zu 1 zurück.

Sachkundiger Bürger Weyen spricht sich gegen höhere Windkrafträder wegen höherer Lärmbelästigung und Abwertung der Umgebung aus.