Beschluss: zur Kenntnis genommen

Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage führt aus, dass es sich bei dem in der Anfrage erwähnten „Kunstcafé EinBlick“ in Kaarst um eine gemeinnützige GmbH handele. Es wird als s.g. Integrationsunternehmen geführt und besteht seit 2004. Es werden jeweils fünf behinderte und nicht behinderte Mitarbeiter in sozialversicherungspflichtigen Arbeits­verhältnissen beschäftigt. Wie jedes andere Unternehmen muss das Café seine Kosten durch Markterlöse decken.

Die Arbeitsplätze der schwerbehinderten Personen werden vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) bezuschusst, es werden sowohl Investitionszuschüsse als auch s.g. Nachteilsausgleiche gezahlt. Die Stadt Kaarst zahlt keine Zuschüsse. Es besteht dort wohl noch ein eingetragener Verein (e.V.) zur Förderung der Integration, der u.a. auch das „Kunstcafé EinBlick“ fördert.

Potentielle Gründer können Unterstützung durch das Landesarbeitsministerium und den LVR erhalten. Die Stadt Meerbusch würde auch Unterstützung anbieten, z.B. bei der Suche geeigneter Räume. Bisher sei die Stadt jedoch noch nicht angesprochen worden.