Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 296, Meerbusch-Osterath, Gewerbegebiet Insterburger Straße, als Satzung gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2011 (GV.NRW. S. 271).

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 1377 (teilweise) der Flur 5 der Gemarkung Osterath und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 

Gleichzeitig wird die Entwurfsbegründung einschließlich ihrer Änderungen auf Grund vorgebrachter Stellungnahmen als Entscheidungsbegründung gemäß § 9 (8) BauGB beschlossen.

Dabei machte sich der Rat ergänzend die vom Ausschuss für Planung und Liegenschaften am 22. November 2011 beschlossene Abwägung zur öffentlichen Entwurfsauslegung zu eigen.

 

 

Die Abwägung lag dem Rat der Stadt in der Fassung der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 22. November 2011 vor. Die zu dem Abwägungsbeschluss des Ausschusses gehörende Vorlage mit den eingegangenen Stellungnahmen war dem Rat bekannt.

 

Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 53 A und Nr. 173 A außer Kraft.

 

 


 

Ratsherr Jürgens berichtet von den Beratungen im Ausschuss für Planung und Liegenschaften am 22.11.2011.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

21

 

 

FDP

 

11

1

SPD

8

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

5

 

 

UWG

2

 

 

Zentrum

1

 

 

Fraktionslos

1

 

 

Bürgermeister

1

 

 

Gesamt

39

11

1