Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit geltenden Fassung, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 297, Meerbusch-Osterath, Gartenzentrum Krefelder Straße. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.

Ziel der Planung ist die Sicherung des vorhandenen großflächigen Einzelhandelsbetriebes durch Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Gartenzentrum“.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 1252 und 1344 der Flur 2 der Gemarkung Osterath und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 

Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 231 außer Kraft.

 


Ratsherr Jürgens berichtet von den Beratungen im Ausschuss für Planung und Liegenschaften am 22.11.2011.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig