Sitzung: 20.12.2011 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt
beschließt gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit
geltenden Fassung, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 297,
Meerbusch-Osterath, Gartenzentrum Krefelder Straße. Der Bebauungsplan wird
gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.
Ziel der Planung
ist die Sicherung des vorhandenen großflächigen Einzelhandelsbetriebes durch
Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Gartenzentrum“.
Der räumliche
Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 1252 und 1344 der
Flur 2 der Gemarkung Osterath und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.
Mit dem
Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen
des Bebauungsplanes Nr. 231 außer Kraft.
Ratsherr Jürgens berichtet von
den Beratungen im Ausschuss für Planung und Liegenschaften am 22.11.2011.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig