Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Trapp erläutert, dass 12 Lichtzeichenanlagen auf der Moerser Straße und der Düsseldorfer Straße über eine Länge von 2.861 m mit Abständen zwischen 111 m und 440 m verteilt sind. Es gab bereits Überlegungen, die vorhandene „Grüne Welle“ zu überarbeiten. Dies ist jedoch laut Landesbetrieb Straßen NRW alleine vom technischen Gesichtspunkt aus schwierig, da zum Teil noch eine alte Anlagentechnik in Betrieb ist. Bei Betrachtung der Problematik ist auch zu bedenken, dass Störungen im Straßenraum, z. B. anfahrender Busverkehr oder Fußgänger, die an Querungshilfen queren, die „Grüne Welle“ stören. Dies ist insbesondere bei einem kurzen Abstand der Signalanlagen kritisch. Die kostenintensive Investition in eine Neuberechnung der „Grünen Welle“ erscheint deshalb nach heutigem Kenntnisstand der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll.

 

Herr Dr. Schumacher-Adams sieht erst im Bereich ab „Im Bachgrund“ Richtung Autobahn Probleme beim Verkehrsfluss.

Herr Brauer schlägt eine manuelle Veränderung bei der Lichtzeichenanlage Anton-Holz-Straße dahingehend vor, die Rotphase zu verlängern. Dies ist für Herrn Trapp nur dann möglich, wenn in der Hauptrichtung (L 137) ein Zeitfenster vorhanden ist.

Herr Kunze stellt fest, dass nur der Landesbetrieb Straßen NRW über die Straße bestimmen kann. Er erwartet ein Signal von der Verwaltung, sobald Änderungsmöglichkeiten vorliegen.

 

Abschließend erläutert Herr Trapp seine Zweifel, ob eine kostenintensive Neuberechnung angesichts der sich ändernden verkehrsrechtlichen und vorhandenen technischen Randbedingungen letztendlich zu dem Ergebnis führt, dass der Verkehrsfluss der Kraftfahrzeuge verbessert wird.