Beschluss:

 

Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt festzustellen, dass keiner der Fälle des § 40 Absatz 1 Buchstaben a bis c des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) vorliegt, und die Wahl des Integrationsrates der Stadt Meerbusch vom 25. Mai 2014 für gültig zu erklären..


Vorsitzender Ratsherr Jung teilt mit, dass innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat nach öffentlicher Bekanntmachung des Wahlergebnisses keine Einsprüche seitens der dazu Berechtigten oder der Aufsichtbehörde erhoben worden seien. Auch sonst seien keine Umstände bekannt geworden, die die Gültigkeit der Wahl berühren könnten. Die Mitglieder des Ausschusses erhoben ebenfalls keine Einwände gegen die Feststellung der Gültigkeit der Wahl.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig.