Bürgermeisterin Mielke-Westerlage geht unter Bezugnahme der Drucksache DezII/220/2014 näher auf die Informationsvorlage ein.

 

Nachdem die Landesregierung zunächst im Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetz keine Ausgleichspflicht des Landes gegenüber den Gemeinden und Gemeindeverbänden gesehen habe, sei Anfang April in Verhandlungen mit dem Land ein Kompromiss gefunden worden, auf dessen Grundlage nach Einschätzung des StGB NRW die Inklusion vorangebracht werden könne.

 

Aufgrund von vorsichtigen Schätzungen mit nicht endgültigen Zahlen seien zum Haushaltsplan-Entwurf für 2015 in Ertrag und Aufwand 78.000 € für den Belastungsausgleich (Sachkosten) angemeldet worden.

 

Für die weiteren Leistungen des Landes, welche der Mitfinanzierung durch nicht lehrendes Personal der Kommunen dienen, seien in einer ersten Abschätzung mit nicht endgültigen Zahlen zum Haushaltsplan-Entwurf für 2015 in Ertrag und Aufwand 15.000 € angemeldet worden.

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Hierbei geht es um die schulisch eingesetzten Sozialpädagogen, Sozialarbeiter und Integrationshelfer. Zu erwarten sei ein weiterer Anstieg der kommunalen Lasten, bereits im Schuljahr 2012/13 habe die Stadt Meerbusch hierfür mehr als 300.000 € aufgewendet.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage berichtet vom Abstimmungsgespräch mit dem Rhein-Kreis Neuss vom heutigen Tage, an dem StVD Krügel teilgenommen habe. Hier wurden insgesamt 19 Schüler für das Schuljahr 2015/16 für die weiterführenden Schulen angekündigt. Da das Schulamt des Rhein-Kreises Neuss noch keine Gespräche mit den Eltern der Schüler geführt habe, sei noch nicht klar, ob alle das gemeinsame Lernen an einer allgemeinen Schule wählen werden. Sollte dies der Fall sein, müsste auch die Realschule Osterath Schüler im gemeinsamen Lernen aufnehmen.

 

Das werde sich aber erst in den beiden folgenden Verfahrensschritten beim Schulamt des Rhein-Kreises Neuss zeigen.

 

Die Schüler mit Förderbedarf im Bereich des Offenen Ganztages wurden bisher doppelt gezählt, da die Bezuschussung vom Land statt 935 € für Kinder mit Förderbedarf 1.890 € vorsah. Mit Bescheid vom 24.06.2014 bewilligte das Land jedoch nur die Förderung von 31 Schülern mit Förderbedarf anstatt der beantragten 48 Kinder. Im Bescheid sei als Begründung die haushaltsrechtliche Situation genannt worden.

 

Die Frage aus dem Ausschuss, wie man die notwendige Betreuung auch am Nachmittag z.B. durch Integrationshelfer sicherstellen könne, beantwortet Bürgermeisterin Mielke-Westerlage, dass dies nicht Aufgabe der Kommunen sein könne. So sehr sie diese Notwendigkeit sehe, sei hierfür die Zuständigkeit von Bund und Land im Rahmen der Sozialgesetzbücher gegeben. Es gebe aufgrund der hohen Belastung der städtischen Haushalte auch genügend Kommunen, die aus diesem Grund das Betreuungsangebot nicht aufrechterhalten.

 

Ratsherr Billen regt an, dass für Integrationshelfer am Nachmittag zusätzliches Geld in den Haushalt eingestellt werden müsse. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage weist darauf hin, dass es sich hierbei um Haushaltsansätze im Jugendhilfebereich, die durch das SGB VIII geregelt werden, handelt und gibt zu bedenken, dass die Raumproblematik in den Schulen ebenfalls nicht geklärt sei.