Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt stellt fest, dass keiner der Fälle des § 40 Absatz 1 Buchstaben a bis c des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) vorliegt und die Wahl der Vertretung der Stadt Meerbusch und die Wahl der Bürgermeisterin vom 25. Mai 2014 für gültig zu erklären.

 


Ratsherr Jung berichtet von den Beratungen im Wahlprüfungsausschuss der dem Rat einstimmig den Beschlussvorschlag empfehle.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig