Beschluss:

 

Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt festzustellen, dass keiner der Fälle des § 40 Absatz 1 Buchstaben a bis c des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) vorliegt, und die Wahl der Vertretung der Stadt Meerbusch und die Wahl der Bürgermeisterin vom 25. Mai 2014 für gültig zu erklären.

 


Vorsitzender Ratsherr Jung teilt mit, dass innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat nach öffentlicher Bekanntmachung des Wahlergebnisses keine Einsprüche seitens der Wahlberechtigten, der Leitungen der Parteien oder der Aufsichtbehörde erhoben worden seien. Auch sonst seien keine Umstände bekannt geworden, die die Gültigkeit der Wahlen berühren könnten. Die Mitglieder des Ausschusses erhoben ebenfalls keine Einwände gegen die Feststellung der Gültigkeit der Wahlen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig..