Ratsherr Schoenauer bemängelt, dass – neben weiteren Punkten – die Kostenträgerschaft zur Umgestaltung des Böhlerhofes im Vertrag nicht abschließend geregelt sei. So könne der Rat der Stadt dem Vertrag nicht zustimmen.

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes will die Barrierefreiheit für das Parkband gewährleistet wissen. Sie möchte eine Festlegung der m²-Angabe zum Sozialen Wohnungsbau in § 8.

Ratsherr Rettig hält den Vertrag für insgesamt ausgewogen. Die offenen Punkte könnten noch geklärt werden, da es sich zunächst um einen Entwurf handele.

Herr Hüchtebrock erklärt, dass es sich um einen Entwurf und nicht den fertigen unterschriftsreifen Vertrag handele. Eine Zustimmung beziehe sich nur darauf. Im Übrigen sei auch ein Vertragsentwurf dann dem Rat vorzulegen, wenn es sich um künftige finanzielle Verpflichtungen handele.

Herr Quaß weist darauf hin, dass bei der Wohnraumversorgung für Personenbedarfsgemeinschaften eine Unterdeckung bestehe. Insofern sollten bei den Sozialwohnungen mehr Ein-Personen-Haushalte entstehen. Die angestrebte soziale Mischung im Quartier komme nicht zum Tragen, wenn neben Altbau-Sozialwohnungen neue Wohngebäude ohne unmittelbar geförderte Sozialwohnungen entstehen. Von daher sollten die Wohnungen in den neuen Häusern sowohl unmittelbar als auch mittelbar gefördert sein.

Ratsherr Weyen kritisiert, dass die räumliche Verteilung von mittelbarer und unmittelbarer Förderung vertraglich nicht angesprochen sei. Auch sei es problematisch, im Rahmen der mittelbaren Förderung die Ersatzwohnungen durch Verlängerung der Sozialbindungen oder deren Neueinrichtung auf den unsanierten Altbestand zu beschränken.

Herr Hüchtebrock weist darauf hin, dass die GWH Grundsanierungen im Bestand durchgeführt habe und dies weiterhin betreibe. Man müsse begrüßen, dass hier keine Luxussanierungen mit den bekannten Folgen durchgeführt worden seien.

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes sieht die Notwendigkeit, die Verpflichtung zur Sanierung des Altbestandes in den Vertrag mit aufzunehmen. Die Größenordnung der Sozialwohnungen sei ebenfalls darzulegen.

Zu ihrer Frage nach der Querungshilfe für den Kindergarten am Laacher weg führt Herr Hüchtebrock aus, dass es gegenüber dem beschlossenen Straßenvorentwurf, wie er mit der Kindergartenplanung öffentlich ausgelegen habe, keine Änderung gebe.

Ratsherr Rettig fragt, in wie weit der Abenteuerspielplatz schon jetzt vertragsrelevant werde.

Herr Hüchtebrock stellt dar, dass dies erst mit der geplanten Neubebauung am Frankenweg eine Rolle spiele. Dort sei ein neuer Bebauungsplan aufzustellen, der dann von einem weiteren Vertrag zu begleiten sei.

Herr Dr. Gérard teilt mit, dass auch seitens der GWH Verhandlungsbedarf bestehe. Dieser Wunsch habe ihn allerdings erst am heutigen Tage erreicht. Auf Grund der jetzt im Ausschuss vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Kritik sei mit der GWH nachzuverhandeln. Die Verwaltung ziehe daher die Beschlussvorlage zurück.