Der Vorsitzende schlägt vor, die zu TOP 13.1 gestellte Anfrage der UWG-Fraktion zusammen mit TOP 3 zu behandeln.

Dem stimmt der Ausschuss zu.

 

Ratsherr Weyen erläutert die Anfrage.

Herr Hüchtebrock verliest die Anmerkung des Schriftführers in der Niederschrift der letzten APL-Sitzung zur gleichen Fragestellung. Er stellt klar, dass er entgegen der Behauptung der Anfrage, er habe den Denkmalschutz für den abgerissenen Unterstand verneint, dies in keiner Weise geäußert habe. Die Hofanlage in ihrer Gesamtheit stehe unter Denkmalschutz, was nicht ausschließe, dass untergeordnete Bauteile entfernt werden können, sofern dies denkmalpflegerisch abgestimmt sei, was hier zutreffe. Die erteilte Baugenehmigung für die Gesamtmaßnahme umfasse auch einen Ersatzbau an Stelle der Remise, sei rechtmäßig und könne von Berechtigten bei der Bauaufsicht eingesehen werden.

Ratsherr Weyen bleibt bei seiner Auffassung, der Neubau an Stelle der abgerissenen Remise sei nicht zulässig.

Anmerkung des Schriftführers:

Die planungsrechtliche Grundlage für die Baugenehmigung ist mit § 35 (4) Nr. 4 BauGB gegeben.

 

Der Architekt des Vorhabens, Herr Dr. Strauss, berichtet sodann über den Sachstand anhand eines bebilderten Vortrages.

Er beantwortet die Frage von Ratsherrn Jung zum Brandschutz.

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung, die Auffassung von Ratsherrn Weyen und den Vortrag von Herrn Dr. Strauss zur Kenntnis.