Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt stimmt den öffentlichen Teilen des Entwurfs des städtebaulichen Vertrages Stadt ./. Fa. CARAT Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG (gesamter Vertrag mit Ausnahme Teil III - Grundstückskauf- und Übertragungsvertrag - sowie der Anlagen 2a, 2b und 5 und Teil V - Folgekosten - ) gemäß § 11 Baugesetzbuch vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung zum Bebauungsplan Nr. 266, Meerbusch-Osterath, Ostara und der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60, Meerbusch-Osterath, Winklerweg/Wienenweg in der vorliegenden Vertragsfassung mit folgender Ergänzung in § 34 Abs.2 Ziffer b) zu:

 

Soweit und solange sich aus den Regelungen in § 17a berechtigte Ansprüche auf Kostenerstattung für passiven Lärmschutz gegen die Stadt und/oder den Landesbetrieb ergeben, ist die Stadt berechtigt, die Freigabe der Bürgschaft in Höhe der Ansprüche zu verweigern. Die Feststellung der Ansprüche erfolgt in dem Verfahren zum Ausbau der beiden Kreuzungsbereiche in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW.

 


 

Zur Erbringung von Sicherheitsleistungen bezüglich möglicher Ansprüche auf Kostenerstattung für passiven Lärmschutz gegen die Stadt und/oder den Landesbetrieb verliest Herr Gatzlik eine notwendige Ergänzung des städtebaulichen Vertragsentwurfes zu § 34 (2b) und erläutert diese.


 

Abstimmungsergebnis zu TOP 4:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

 

FDP

 

3

 

SPD

 

2

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

 

1

 

fraktionslos

1

 

 

Gesamt:

10

6